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Außenprüfung: Aufklärung bei Einkunftsmillionären
Einkunftsmillionäre erzielen außerordentlich hohe Einkünfte. Auch wer sich zu dieser recht
überschaubaren Gruppe zählen darf, muss Außenprüfungen über sich ergehen lassen. Der
Bundesfinanzhof (BFH) hält das für eine Außenprüfung erforderliche Aufklärungsbedürfnis
in diesem Fall für gegeben: Ein Steuerzahler verfügte über erhebliche Beträge zu
Anlagezwecken. Weil er dazu keine plausiblen und nachprüfbaren Angaben gemacht hatte,
blieb deren Verwendung unklar.
Eine Außenprüfung sei zweckmäßiger als Einzelermittlungen an Amtsstelle, wenn viele
Belege zu überprüfen seien und daher mit zahlreichen Rückfragen zu rechnen sei. Der BFH
hatte auch nichts dagegen, dass das Finanzamt die Außenprüfung in seinen Amtsräumen
durchführte, obwohl der Steuerzahler inzwischen im Ausland wohnte.
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zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 11/2007)
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