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Außenprüfung: Aufklärung bei Einkunftsmillionären

Einkunftsmillionäre erzielen außerordentlich hohe Einkünfte. Auch wer sich zu dieser recht überschaubaren Gruppe zählen darf, muss Außenprüfungen über sich ergehen lassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das für eine Außenprüfung erforderliche Aufklärungsbedürfnis in diesem Fall für gegeben: Ein Steuerzahler verfügte über erhebliche Beträge zu Anlagezwecken. Weil er dazu keine plausiblen und nachprüfbaren Angaben gemacht hatte, blieb deren Verwendung unklar.

Eine Außenprüfung sei zweckmäßiger als Einzelermittlungen an Amtsstelle, wenn viele Belege zu überprüfen seien und daher mit zahlreichen Rückfragen zu rechnen sei. Der BFH hatte auch nichts dagegen, dass das Finanzamt die Außenprüfung in seinen Amtsräumen durchführte, obwohl der Steuerzahler inzwischen im Ausland wohnte.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 11/2007)

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