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EK-02-Beträge: Vorgezogene Nachversteuerung geplant

Sind bei Ihrer GmbH zum 31.12.2006 aus der Zeit des Anrechnungsverfahrens noch steuerlich unbelastete Einkommensteile (z.B. steuerfreie Vermögenszuwächse; EK-02) vorhanden? Im Rahmen einer Gesamtsteuerplanung sollten Sie auch berücksichtigen, dass ab 2008 mit einer zusätzlichen Steuerbelastung zu rechnen ist. Bisher erfolgte eine steuerliche Nachbelastung nur, wenn diese Einkommensteile für Zuwendungen an die Gesellschafter verwendet wurden.

Dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 zufolge soll künftig eine Nachversteuerung unabhängig von der Verwendung der EK-02-Beträge erfolgen. Auf den zum 31.12.2006 vorhandenen Betrag sollen 3 % Körperschaftsteuer erhoben werden. Der sich danach ergebende Steuerbetrag soll in den Jahren 2008 bis 2017 in zehn gleichen Jahresraten zu zahlen sein. Alternativ soll der Steuerbetrag in einer Summe gezahlt werden können, wobei ein Abschlag mit dem Abzinsungssatz von 5,5 % gewährt werden soll.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

(aus: Ausgabe 12/2007)

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