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Betriebsveräußerung:
Freibetrag bei Betriebsveräußerung
Bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer freiberuflichen Praxis oder eines
Anteils an einer Personengesellschaft kann der Veräußerer einen Freibetrag und eine
Steuerermäßigung u.a. unter der Voraussetzung geltend machen, dass er das 55.
Lebensjahr vollendet hat.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass das 55. Lebensjahr im Zeitpunkt der
Veräußerung vollendet sein muss. Es genügt z.B. nicht, dass der Veräußerer im
Veräußerungsjahr diese Altersvoraussetzung erfüllt.
Hinweis: Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des Vertrags maßgebend,
sondern der Übergang (mindestens) des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen
Betriebsgrundlagen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2008)
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