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Betriebsveräußerung: Freibetrag bei Betriebsveräußerung

Bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer freiberuflichen Praxis oder eines Anteils an einer Personengesellschaft kann der Veräußerer einen Freibetrag und eine Steuerermäßigung u.a. unter der Voraussetzung geltend machen, dass er das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Hierzu hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass das 55. Lebensjahr im Zeitpunkt der Veräußerung vollendet sein muss. Es genügt z.B. nicht, dass der Veräußerer im Veräußerungsjahr diese Altersvoraussetzung erfüllt.

Hinweis: Als Veräußerungszeitpunkt ist nicht der Abschluss des Vertrags maßgebend, sondern der Übergang (mindestens) des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2008)

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