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Abgeleiteter Zulagenanspruch:
Keine Riester-Förderung bei nicht zertifiziertem Vertrag
Wer einen sogenannten Riester-Vertrag abschließt, erhält unter weiteren
Voraussetzungen auf diesen Vertrag eine jährliche Grundzulage von 154 EUR und eine
Kinderzulage von 185 EUR. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren werden,
beträgt die Kinderzulage sogar 300 EUR.
Begünstigt sind grundsätzlich nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie
Beamte, Richter und Berufssoldaten, da die Riester-Rente die Absenkung der
gesetzlichen Sozialversicherungsrente bzw. der Beamtenversorgung ausgleichen soll.
Selbständige und "Nicht-Beschäftigte" haben jedoch einen sogenannten abgeleiteten
Zulageanspruch, da sie über die Witwenversorgung ebenfalls von der Absenkung des
Rentenniveaus betroffen sind.
Das Finanzgericht Berlin hat nun die Auffassung zum abgeleiteten Zulageanspruch
bestätigt, wonach der Ehegatte zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören
muss und der mittelbar zulageberechtigte Ehegatte ebenfalls einen auf seinen Namen
lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließt. Entscheidend ist allerdings, dass
der Altersvorsorgevertrag auch zertifiziert ist, da ansonsten kein Anspruch auf Zulagen
besteht.
Hinweis: Ob ein Altersvorsorgevertrag zertifiziert ist, erkennen Sie an der amtlichen
Prüfnummer sowie an einem Zusatz, der die Förderfähigkeit des Produkts bescheinigt.
Information für: | alle |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2008)
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