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Geldwerter Vorteil: Benutzen des
Firmen-Pkws in einem weiteren Arbeitsverhältnis
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur uneingeschränkten
Nutzung zur Verfügung, wird der geldwerte Vorteil für die Privatfahrten oft mit monatlich 1
% des Bruttolistenpreises und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit
monatlich 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat kürzlich entschieden, dass die Nutzung eines vom
Arbeitgeber überlassenen Firmenwagens in einem weiteren Arbeitsverhältnis, d.h. in
einem zweiten Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber, nicht durch diese Werte
abgegolten ist. Vielmehr stellt die "erweiterte" Pkw-Nutzung in einem anderen
Arbeitsverhältnis einen zusätzlichen geldwerten Vorteil dar, der zu schätzen ist. Aus
Vereinfachungsgründen kann - wie bei Reisekosten aufgrund von Auswärtstätigkeiten - je
gefahrenen Kilometer ein Wert von 0,30 EUR angesetzt werden. Gegen das Urteil wurde
beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt.
| Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 03/2008)
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