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Angemessenheit von Investitionen: Finanzamt darf Angemessenheit von Investitionen nicht überprüfen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt die Richtigkeit und Angemessenheit von Investitionsentscheidungen eines Unternehmers grundsätzlich nicht überprüfen darf. Damit sind Sie also nicht gehindert, z.B. einen Pkw der Luxusklasse als Betriebs-Pkw anzuschaffen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass - insbesondere beim Pkw - die Vermutung gilt, dass Sie diesen auch für private Zwecke nutzen. Folglich wird für die private Nutzung eine sog. Nutzungsentnahme von 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat gewinnerhöhend berücksichtigt, falls Sie kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dokumentiert den Umfang der privaten Fahrten bzw. die ausschließliche betriebliche Nutzung des Pkw. Haben Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt und den Pkw auch privat genutzt, sind die privaten Fahrten für die Nutzungsentnahme mit den anteiligen Gesamtkosten zu berücksichtigen.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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