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Bilanzierung von
Rückkaufverpflichtungen: Rückkauf von Leasing- und Vermietungsfahrzeugen ist
zu bilanzieren
Kfz-Händler müssen sich beim Verkauf von Neuwagen gegenüber Leasinggesellschaften
oder Autovermietungen häufig verpflichten, die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit
oder nach einer bestimmten Vertragslaufzeit auf Verlangen des Käufers zu einem bereits
beim Verkauf des Neuwagens festgelegten Preis zurückzukaufen. Durch den Rückkauf
der Fahrzeuge drohen den Kfz-Händlern oftmals Verluste, weil der Preis für den Rückkauf
in vielen Fällen über dem Marktwert der Fahrzeuge liegt. Wegen solcher drohenden
Verluste bildete ein Kfz-Händler in einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall
für die Jahre 1997 bis 1999 Rückstellungen. Diese erkannte das Finanzamt aber nicht an,
weil Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften seit 1997
steuerrechtlich nicht mehr zulässig seien.
Der BFH entschied jedoch zugunsten des Kfz-Händlers, dass er für die mit der
Veräußerung der Neuwagen eingegangene Rückkaufverpflichtung in seinen Bilanzen
Verbindlichkeiten in Höhe des für die Übernahme dieser Verpflichtung - als Teil des
seinerzeitigen Verkaufspreises - vereinnahmten Entgelts auszuweisen habe. Die
Rückkaufverpflichtung stelle eine wirtschaftliche Belastung dar. Diese Belastung müsse
durch den Ansatz einer den Gewinn mindernden Verbindlichkeit berücksichtigt werden.
Die Verbindlichkeit entfalle erst bei Ausübung oder Verfall des Rechts zum Rückverkauf
und sei erst zu diesem Zeitpunkt erfolgswirksam wieder auszubuchen.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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