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Arbeitslohn oder nicht
steuerpflichtige Leistung: Übernahme der Mitgliedsbeiträge von Arbeitnehmern
Wenden Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern Vorteile zu, stellt sich immer die Frage,
ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn oder um eine nicht steuerpflichtige Leistung
des Arbeitgebers handelt, die im ganz überwiegend betrieblichen Interesse geleistet
wurde.
Das Finanzgericht Niedersachsen hat erfreulicherweise entschieden, dass kein
steuerpflichtiger Vorteil vorliegen kann, wenn Sie als Arbeitgeber die Kosten für die
Mitgliedschaft Ihrer Arbeitnehmer in einem Wirtschaftsclub tragen. Eine GmbH wollte sich
im Streitfall mit der persönlichen Mitgliedschaft von vier Arbeitnehmern (drei
Gesellschafter-Geschäftsführer und ein Vertriebsleiter) die Nutzungsmöglichkeit des
Clubs für betriebliche Zwecke erhalten. Diese Entscheidung war bereits aus
Kostengründen nachvollziehbar. Im Club konnten Säle für Präsentationen und
Konferenzen kostenlos genutzt werden, für die bei gleichwertiger Ausstattung in Hotels
eine Miete in Höhe von mehr als einem halben Mitgliedsbeitrag angefallen wäre. Bereits
wenige Inanspruchnahmen der Säle ersparten der GmbH damit Aufwendungen in Höhe
der Mitgliedsbeiträge. Zudem waren die Säle kurzfristig verfügbar, wodurch der GmbH
auch organisatorische Vorteile entstanden. Hinzu kam, dass das Ambiente von einem
wichtigen Teil der Kunden der GmbH als angenehm empfunden wurde.
Mitentscheidend für die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses
des Arbeitgebers und das Verneinen von Arbeitslohn war zudem, dass die Mitgliedschaft
lediglich den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Clubs ermöglichte und der private Verzehr
von den Arbeitnehmern selbst getragen werden musste.
Hinweis: Aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls sollten Sie jedoch vorsichtig
sein. Übernehmen Sie als Arbeitgeber andere Vereinsbeiträge Ihrer Arbeitnehmer (z.B.
für den Rotary Club oder für einen Golf-/Tennisclub), liegt stets ein lohnsteuerpflichtiger
geldwerter Vorteil vor.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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