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Steuersparmodell: Ist die Pkw-Vermietung im Beschäftigungsverhältnis ein
Steuersparmodell?
Arbeitnehmer können beim Erwerb eines Pkw die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer
nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurückverlangen, weil sie den Wagen nicht
unternehmerisch nutzen. Dies wollte ein findiger Arbeitnehmer ändern: Er schloss mit
seinem Arbeitergeber einen schriftlichen Mietvertrag über den von ihm neu erworbenen
Pkw und vermietete diesen Pkw zu einem Mietpreis zuzüglich Umsatzsteuer. Gleichzeitig
wurde der Arbeitsvertrag um einen Nachtrag ergänzt, dass der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer einen Pkw zur Verfügung stellt, der auch für private Fahrten genutzt werden
darf. Der Arbeitnehmer machte in seiner Umsatzsteuererklärung den Vorsteuerabzug aus
dem Pkw-Kauf geltend. Erstaunlicherweise akzeptierte der Bundesfinanzhof diese
Gestaltung, obwohl das Finanzamt dem Arbeitnehmer den Vorsteuerabzug nicht
zubilligen wollte.
Hinweis: Bevor Sie jedoch eine vergleichbare Gestaltung in Erwägung ziehen, sollten Sie
beachten, dass es sich um einen Grenzfall handelt, der sicherlich auch weiterhin auf
Misstrauen der Finanzbehörden stoßen wird.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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