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Kapitalerträge: Steuerpflichtige
Erträge bei "Spin-Off-Dividenden"
Halten Sie Aktien an einer ausländischen Kapitalgesellschaft und ist Ihnen ausschließlich
oder neben einer Bardividende auch eine Sachdividende in Form neuer Aktien in Aussicht
gestellt worden? Dann wird Sie die folgende Entscheidung des Finanzgerichts
Rheinland-Pfalz sehr interessieren.
Demnach führen nämlich die von einer ausländischen Aktiengesellschaft einem
deutschen Steuerzahler an einer Tochtergesellschaft gewährten Aktien (sog.
"spin-off-dividend") ebenfalls zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Die
dem Kläger im Streitfall als besonderer Vorteil von der Ford Motor Company gewährten
Aktien der Associates waren ihm aufgrund seines Aktienpakets der Ford Motor Company
zugeflossen. Hierbei handelte es sich nicht um eine Kapitalrückzahlung, sondern um den
Zufluss weiterer geldwerter Aktien. Diese Aktien der Associates räumten dem Kläger das
weitere Recht ein, künftig als Aktionär der Associates an deren Barausschüttungen
teilzunehmen. Die "Spin-Off-Dividenden" stellten im Streitfall schon deshalb keinen
steuerlich unbeachtlichen Vorgang der Vermögenssphäre dar, weil sich der Anteil des
Klägers am Nominalkapital der Ford Motor Company durch den "Spin-Off" -Vorgang zu
keinem Zeitpunkt gemindert hatte.
Dass der von der Ford Motor Company gewährte besondere Vorteil dabei im Gegensatz
zu den Bardividenden nicht aus ihrem Gewinn, sondern aus ihrem Anlagevermögen
geleistet worden ist, spielt keine Rolle.
Information für: | Kapitalanleger |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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