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Kapitalerträge: Steuerpflichtige Erträge bei "Spin-Off-Dividenden"

Halten Sie Aktien an einer ausländischen Kapitalgesellschaft und ist Ihnen ausschließlich oder neben einer Bardividende auch eine Sachdividende in Form neuer Aktien in Aussicht gestellt worden? Dann wird Sie die folgende Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sehr interessieren.

Demnach führen nämlich die von einer ausländischen Aktiengesellschaft einem deutschen Steuerzahler an einer Tochtergesellschaft gewährten Aktien (sog. "spin-off-dividend") ebenfalls zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Die dem Kläger im Streitfall als besonderer Vorteil von der Ford Motor Company gewährten Aktien der Associates waren ihm aufgrund seines Aktienpakets der Ford Motor Company zugeflossen. Hierbei handelte es sich nicht um eine Kapitalrückzahlung, sondern um den Zufluss weiterer geldwerter Aktien. Diese Aktien der Associates räumten dem Kläger das weitere Recht ein, künftig als Aktionär der Associates an deren Barausschüttungen teilzunehmen. Die "Spin-Off-Dividenden" stellten im Streitfall schon deshalb keinen steuerlich unbeachtlichen Vorgang der Vermögenssphäre dar, weil sich der Anteil des Klägers am Nominalkapital der Ford Motor Company durch den "Spin-Off" -Vorgang zu keinem Zeitpunkt gemindert hatte.

Dass der von der Ford Motor Company gewährte besondere Vorteil dabei im Gegensatz zu den Bardividenden nicht aus ihrem Gewinn, sondern aus ihrem Anlagevermögen geleistet worden ist, spielt keine Rolle.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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