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Verluste aus
Wertpapierverkäufen: Steuerrechtlich anerkannte Verluste aus Wertpapierverkäufen
Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die innerhalb eines Jahres seit ihrem
Erwerb entstanden sind, können bekanntlich nicht mit Gewinnen aus anderen
Einkunftsarten verrechnet werden. Solche Verluste sind nur mit Gewinnen aus anderen
steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Diese
Verrechungsmöglichkeit setzt aber erst einmal die steuerrechtliche Ankennung dieser
Spekulationsverluste voraus.
Wie verhält es sich aber, wenn der Wertpapierbesitzer den An- und Verkauf seiner
Papiere am gleichen Tag und in gleicher Stückzahl tätigt und dies zu einem
Spekulationsverlust führt? Hier liegt es nahe, dass der Fiskus einen Missbrauch von
Gestaltungsmöglichkeiten annehmen könnte. Einen solchen Gestaltungsmissbrauch, der
zu einer generellen Nichtanerkennung der Spekulationsverluste führen würde, lehnte das
Finanzgericht Baden-Württemberg jedoch ab.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein Gewinn oder Verlust aus ab 2009 erworbenen
Wertpapieren - unabhängig vom Zeitraum zwischen dem Erwerb und der Veräußerung -
stets zu positiven oder negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führt. Mussten Sie
Spekulationsverluste aus dem Verkauf von vor 2009 angeschafften Wertpapieren
innerhalb der Jahresfrist hinnehmen, können Sie diese ab 2009 mit neuen
Veräußerungseinkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Diese Änderungen hängen
mit der Einführung der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer zusammen.
Information für: | Kapitalanleger |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 04/2008)
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