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Verluste aus Wertpapierverkäufen: Steuerrechtlich anerkannte Verluste aus Wertpapierverkäufen

Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, die innerhalb eines Jahres seit ihrem Erwerb entstanden sind, können bekanntlich nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Solche Verluste sind nur mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Diese Verrechungsmöglichkeit setzt aber erst einmal die steuerrechtliche Ankennung dieser Spekulationsverluste voraus.

Wie verhält es sich aber, wenn der Wertpapierbesitzer den An- und Verkauf seiner Papiere am gleichen Tag und in gleicher Stückzahl tätigt und dies zu einem Spekulationsverlust führt? Hier liegt es nahe, dass der Fiskus einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten annehmen könnte. Einen solchen Gestaltungsmissbrauch, der zu einer generellen Nichtanerkennung der Spekulationsverluste führen würde, lehnte das Finanzgericht Baden-Württemberg jedoch ab.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ein Gewinn oder Verlust aus ab 2009 erworbenen Wertpapieren - unabhängig vom Zeitraum zwischen dem Erwerb und der Veräußerung - stets zu positiven oder negativen Einkünften aus Kapitalvermögen führt. Mussten Sie Spekulationsverluste aus dem Verkauf von vor 2009 angeschafften Wertpapieren innerhalb der Jahresfrist hinnehmen, können Sie diese ab 2009 mit neuen Veräußerungseinkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Diese Änderungen hängen mit der Einführung der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer zusammen.

Information für: Kapitalanleger
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 04/2008)

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