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Umsatzsteuerpflichtige Leistung: Auch ein entgeltlicher Verzicht kann eine umsatzsteuerpflichtige Leistung sein

Eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung liegt selbst dann vor, wenn Sie als Selbständiger ganz oder teilweise auf Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verzichten. Dies hat jetzt auch das Finanzgericht München bestätigt.

Im Streitfall lag eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung gegen Entgelt vor. Zwei Erbinnen verpflichteten sich, an den Kläger eine Vergütung zu zahlen, damit dieser sein Amt als Testamentsvollstrecker niederlegte und gleichzeitig einen Ersatztestamentsvollstrecker benannte. Damit bestand zweifelsfrei der erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der vom Kläger erbrachten Leistung (= Niederlegung des Amts) und der Gegenleistung (= Geld).

Hinweis: Unerheblich ist hier übrigens, dass das zwischen den Erbinnen und dem Kläger vereinbarte Rechtsgeschäft zivilrechtlich unwirksam, ja sogar sittenwidrig ist.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 05/2008)

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