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Umsatzsteuerpflichtige Leistung: Auch ein entgeltlicher Verzicht kann
eine umsatzsteuerpflichtige Leistung sein
Eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung liegt selbst dann vor, wenn Sie als
Selbständiger ganz oder teilweise auf Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verzichten.
Dies hat jetzt auch das Finanzgericht München bestätigt.
Im Streitfall lag eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung gegen Entgelt vor. Zwei
Erbinnen verpflichteten sich, an den Kläger eine Vergütung zu zahlen, damit dieser sein Amt
als Testamentsvollstrecker niederlegte und gleichzeitig einen Ersatztestamentsvollstrecker
benannte. Damit bestand zweifelsfrei der erforderliche unmittelbare Zusammenhang
zwischen der vom Kläger erbrachten Leistung (= Niederlegung des Amts) und der
Gegenleistung (= Geld).
Hinweis: Unerheblich ist hier übrigens, dass das zwischen den Erbinnen und dem Kläger
vereinbarte Rechtsgeschäft zivilrechtlich unwirksam, ja sogar sittenwidrig ist.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 05/2008)
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