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Vorauszahlung von Erbbauzinsen: Verteilung auf die Nutzungsdauer

Wenn Sie Ausgaben für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks, das Sie wiederum zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verwenden wollen, für mehr als fünf Jahre im Voraus leisten, müssen Sie die Zahlung für den Werbungskostenabzug gleichmäßig auf den Vorauszahlungszeitraum verteilen. Das Finanzgericht München hat die Anwendung dieser Regelung für Erbbauzinsen und andere Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks jetzt ausdrücklich bestätigt.

Beispiel: Sie leisten am 01.07. eines Jahres Erbbauzinsen in Höhe von 38.296 EUR für 99 Jahre im Voraus. Das Erbbaurecht setzen Sie zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein. Von dem im ersten Jahr gezahlten Betrag können Sie aber aufgrund der Verteilungsregelung nur 194 EUR (38.296 EUR verteilt auf 99 Jahre = 387 EUR, davon 6/12 = 194 EUR) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 05/2008)

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