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Ehevertrag: Schenkungsteuer bei Unterhaltsverzicht gegen Geldzuwendung

Bei vermögensrechtlichen Vereinbarungen zwischen Ehegatten sollten Sie trotz der hohen Freibeträge stets auch die möglichen schenkungsteuerlichen Folgen bedenken: In einem Streitfall hatten die Ehegatten vor ihrer Eheschließung einen notariell beurkundeten Ehevertrag geschlossen, der den Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt im Scheidungsfall auf einen Höchstbetrag begrenzen sollte. Als "Gegenleistung" hierfür zahlte der Ehemann seiner Ehepartnerin 750.000 EUR. Das Finanzamt sah in dieser Zahlung eine freigebige Zuwendung und setzte gegen die Ehefrau Schenkungsteuer fest. Diese Steuerfestsetzung bestätigte jetzt der Bundesfinanzhof. Der Teilverzicht auf den späteren Unterhalt ist seiner Ansicht nach keine Gegenleistung, die den Wert der Schenkung mindert.

Hinweis: Wenn ein Ehegatte bei Eheschließung vom anderen Ehepartner einen Geldbetrag als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt erhält, ist dies eine steuerpflichtige Schenkung, soweit der Freibetrag (zurzeit 307.000 EUR) überschritten wird.

Information für: alle
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 05/2008)

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