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Ehevertrag: Schenkungsteuer bei Unterhaltsverzicht gegen
Geldzuwendung
Bei vermögensrechtlichen Vereinbarungen zwischen Ehegatten sollten Sie trotz der hohen
Freibeträge stets auch die möglichen schenkungsteuerlichen Folgen bedenken: In einem
Streitfall hatten die Ehegatten vor ihrer Eheschließung einen notariell beurkundeten
Ehevertrag geschlossen, der den Anspruch der Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt im
Scheidungsfall auf einen Höchstbetrag begrenzen sollte. Als "Gegenleistung" hierfür zahlte
der Ehemann seiner Ehepartnerin 750.000 EUR. Das Finanzamt sah in dieser Zahlung eine
freigebige Zuwendung und setzte gegen die Ehefrau Schenkungsteuer fest. Diese
Steuerfestsetzung bestätigte jetzt der Bundesfinanzhof. Der Teilverzicht auf den späteren
Unterhalt ist seiner Ansicht nach keine Gegenleistung, die den Wert der Schenkung mindert.
Hinweis: Wenn ein Ehegatte bei Eheschließung vom anderen Ehepartner einen Geldbetrag
als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Teilverzicht auf nachehelichen Unterhalt
erhält, ist dies eine steuerpflichtige Schenkung, soweit der Freibetrag (zurzeit 307.000 EUR)
überschritten wird.
Information für: | alle |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 05/2008)
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