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Sonderbetriebsausgaben: Garagenmiete an den Gesellschafter für
Betriebs-Pkw
Als Unternehmer können Sie sämtliche Kosten für Ihre betrieblichen Fahrzeuge als
Betriebsausgabe abziehen, weil es sich um durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen
handelt. Für die Privatnutzung eines zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrzeugs wird
eine gewinnerhöhende Nutzungsentnahme von monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des
Fahrzeugs angesetzt.
Sonderbetriebsausgaben liegen vor, wenn Sie z.B. als atypisch stiller Gesellschafter für Ihr
betriebliches Fahrzeug eine im Alleineigentum Ihrer Ehefrau stehende Garage im
gemeinsam genutzten Einfamilienhaus anmieten. Nach der Überzeugung des
Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hatte der Gesellschafter die Garagenmiete in
überwiegend betrieblichem Interesse gezahlt. Denn die atypisch stille Gesellschaft wollte für
ihre Leasingfahrzeuge die Risiken und Nachteile ausschließen, die mit dem Abstellen im
Freien verbunden sind (z.B. Beschädigung, Diebstahl, höhere Versicherungsprämien). Auch
in einem solchen Fall wird die oben beschriebene gewinnerhöhende Nutzungsentnahme
angesetzt.
Seien Sie aber vorsichtig bei der Höhe der Garagenmiete. Das Gericht hat im Streitfall von
dem monatlichen Mietpreis von 55 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) lediglich 25 EUR
(inklusive Umsatzsteuer) als Sonderbetriebsausgaben anerkannt. Ein fremder Dritter wäre
nämlich nicht bereit gewesen, den von der Ehefrau geforderten Mietpreis zu zahlen. Zur
Begründung führten die Richter aus, dass sich die Garage in einer strukturschwachen
Gegend befunden habe, die sich nicht durch Parkplatznot und hohe Garagenmieten
auszeichnete.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 06/2008)
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