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Sonderbetriebsausgaben: Garagenmiete an den Gesellschafter für Betriebs-Pkw

Als Unternehmer können Sie sämtliche Kosten für Ihre betrieblichen Fahrzeuge als Betriebsausgabe abziehen, weil es sich um durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen handelt. Für die Privatnutzung eines zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrzeugs wird eine gewinnerhöhende Nutzungsentnahme von monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs angesetzt.

Sonderbetriebsausgaben liegen vor, wenn Sie z.B. als atypisch stiller Gesellschafter für Ihr betriebliches Fahrzeug eine im Alleineigentum Ihrer Ehefrau stehende Garage im gemeinsam genutzten Einfamilienhaus anmieten. Nach der Überzeugung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hatte der Gesellschafter die Garagenmiete in überwiegend betrieblichem Interesse gezahlt. Denn die atypisch stille Gesellschaft wollte für ihre Leasingfahrzeuge die Risiken und Nachteile ausschließen, die mit dem Abstellen im Freien verbunden sind (z.B. Beschädigung, Diebstahl, höhere Versicherungsprämien). Auch in einem solchen Fall wird die oben beschriebene gewinnerhöhende Nutzungsentnahme angesetzt.

Seien Sie aber vorsichtig bei der Höhe der Garagenmiete. Das Gericht hat im Streitfall von dem monatlichen Mietpreis von 55 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) lediglich 25 EUR (inklusive Umsatzsteuer) als Sonderbetriebsausgaben anerkannt. Ein fremder Dritter wäre nämlich nicht bereit gewesen, den von der Ehefrau geforderten Mietpreis zu zahlen. Zur Begründung führten die Richter aus, dass sich die Garage in einer strukturschwachen Gegend befunden habe, die sich nicht durch Parkplatznot und hohe Garagenmieten auszeichnete.

Information für: Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2008)

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