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Erbschaftsteuer: Sind private Steuererstattungen auch erbschaftsteuerpflichtig?

Private Steuererstattungsansprüche des Verstorbenen gehören beim Erben zur Erbmasse. Steuerrechtlich spricht man auch von einem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb. Der Bundesfinanzhof rechnet zu diesem Erwerb grundsätzlich sämtliche Einkommensteuererstattungsansprüche, die beim Tod des Erblassers bereits entstanden sind, also Erstattungsansprüche aus Vorjahren. Hingegen gehören Erstattungsansprüche, die das Todesjahr betreffen, zumindest bei einer Zusammenveranlagung beim überlebenden Ehegatten nicht zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb.

Hinweis: Im Umkehrschluss ist wohl auch davon auszugehen, dass Steuernachzahlungen zu den erbschaftsteuerlich zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten gehören.

Information für: alle
zum Thema: Erbschaft-/Schenkungsteuer

(aus: Ausgabe 06/2008)

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