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Erbschaftsteuer: Sind private Steuererstattungen auch
erbschaftsteuerpflichtig?
Private Steuererstattungsansprüche des Verstorbenen gehören beim Erben zur Erbmasse.
Steuerrechtlich spricht man auch von einem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb. Der
Bundesfinanzhof rechnet zu diesem Erwerb grundsätzlich sämtliche
Einkommensteuererstattungsansprüche, die beim Tod des Erblassers bereits entstanden
sind, also Erstattungsansprüche aus Vorjahren. Hingegen gehören Erstattungsansprüche,
die das Todesjahr betreffen, zumindest bei einer Zusammenveranlagung beim
überlebenden Ehegatten nicht zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb.
Hinweis: Im Umkehrschluss ist wohl auch davon auszugehen, dass Steuernachzahlungen
zu den erbschaftsteuerlich zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten gehören.
Information für: | alle |
zum Thema: | Erbschaft-/Schenkungsteuer |
(aus: Ausgabe 06/2008)
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