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Personengesellschaft: Sondervergütung oder Entnahme eines Gesellschafters?

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch die Vergütungen, die Sie als Gesellschafter Ihrer Personengesellschaft für Ihre Tätigkeit für diese Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhalten. Solche Vergütungen sind allerdings auch bei der Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig.

Erhalten Sie aber als Gesellschafter eine zusätzliche "Vergütung", mit der man Sie vorzeitig an einem noch nicht realisierten Gewinn der Gesellschaft beteiligen möchte, handelt es sich nicht um eine solche Sondervergütung, sondern um eine Entnahme. Diese ist bei der Personengesellschaft nicht gewerbesteuerpflichtig. Negative Folgerungen können sich jedoch beispielsweise dann ergeben, wenn es letztlich aufgrund von sogenannten Überentnahmen zu einer Begrenzung des Schuldzinsenabzugs kommen sollte. Entscheidend war für den Bundesfinanzhof, dass die Gewährung der "zusätzlichen Vergütung" nicht auf Dienste oder Nutzungsüberlassungen des Gesellschafters beruhte.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 06/2008)

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