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Umsatzsteuer: Ausschließlich unternehmerische Nutzung eines Pkw

Haben Sie Ihren Pkw insgesamt Ihrem Unternehmensvermögen zugeordnet und aus den Anschaffungskosten den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, ist für die private Nutzung des Pkw eine sogenannte Nutzungsentnahme anzusetzen, die umsatzsteuerpflichtig ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) unterstellt dabei, dass Sie das Kfz typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke nutzen. Möchten Sie nachweisen, dass Sie den Pkw - entgegen diesem Anscheinsbeweis - ausschließlich für Ihr Unternehmen nutzen, bedarf es eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs als Nachweis.

Hinweis: Haben Sie Ihren Pkw zu 100 % Ihrem Unternehmen zugeordnet und wird dieser Pkw auch in dem Unternehmen Ihres Ehepartners eingesetzt, handelt es sich ebenfalls um eine umsatzsteuerpflichtige Nutzungsentnahme in Ihrem Unternehmen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 06/2008)

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