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Umsatzsteuer: Ausschließlich unternehmerische Nutzung eines Pkw
Haben Sie Ihren Pkw insgesamt Ihrem Unternehmensvermögen zugeordnet und aus den
Anschaffungskosten den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, ist für die private
Nutzung des Pkw eine sogenannte Nutzungsentnahme anzusetzen, die
umsatzsteuerpflichtig ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) unterstellt dabei, dass Sie das Kfz typischerweise nicht nur
vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke nutzen. Möchten Sie nachweisen, dass Sie
den Pkw - entgegen diesem Anscheinsbeweis - ausschließlich für Ihr Unternehmen nutzen,
bedarf es eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs als Nachweis.
Hinweis: Haben Sie Ihren Pkw zu 100 % Ihrem Unternehmen zugeordnet und wird dieser
Pkw auch in dem Unternehmen Ihres Ehepartners eingesetzt, handelt es sich ebenfalls um
eine umsatzsteuerpflichtige Nutzungsentnahme in Ihrem Unternehmen.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 06/2008)
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