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Arbeitnehmer oder selbständig: Gelegentliches Auftreten von Musikern in einem Restaurant

Nicht selten wird in Restaurants durch Pianisten für "Hintergrundmusik" gesorgt. Auch an der Hotelbar treten häufig Musiker auf. Sind Sie als Hotelier oder Restaurantinhaber in solchen Fällen zum Lohnsteuerabzug verpflichtet oder ist der Künstler selbständig tätig? Wegen der Haftung für Lohnsteuer eine sehr wichtige Frage.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht die Beantwortung der Frage sehr eng: Ein einzelner Pianist kann auch dann als Arbeitnehmer des Restaurantinhabers zu beurteilen sein, wenn er nur ab und zu auftritt und keine festen Arbeitszeiten sowie keine Ansprüche auf Sozialleistungen (z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub) hat. Eine Arbeitnehmertätigkeit kann selbst dann vorliegen, wenn der Pianist mit dem Restaurantinhaber für jeden einzelnen Auftritt einen eigenen Vertrag abschließt und er das Programm völlig frei gestalten kann. Entscheidend war für die Richter, dass die einzelnen Pianisten hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, im Restaurant der Hotelbesitzerin aufzutreten, nicht anders als normale - im Rahmen einer Aushilfstätigkeit beschäftigte - Arbeitnehmer in die Organisation des Hotels eingebunden und weisungsabhängig an der ihnen zugewiesenen Stelle tätig waren. Ist der Pianist alleiniger Vertragspartner des Restaurantinhabers, steht auch das gelegentliche Mitbringen weiterer Musiker und das Weiterreichen eines Teils des Lohns der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen.

Eine Kapelle, die nur gelegentlich bei einem Gastwirt auftritt, ist hingegen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts regelmäßig selbständig tätig.

Praxistipp: Um eine Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer in vergleichbaren Fällen auszuschließen, wird dringend empfohlen, eine kostenfreie Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt zu der Frage einzuholen, ob die Beschäftigten Arbeitnehmer oder Selbständige sind. Gerne stehen wir Ihnen zu diesem Thema beratend zur Seite.

Information für: Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

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