[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
Auslandsgeschäftsreisen:
Keine Pauschbeträge mehr für Übernachtungskosten
Bei einer Auslandsgeschäftsreise konnten bis 2007 die Übernachtungskosten in Höhe
eines vom Reiseziel abhängigen Pauschbetrags als Betriebsausgaben abgezogen
werden. Für die Reisekosten von Arbeitnehmern hat die Verwaltung die
Pauschalregelung bereits bei der Neugestaltung des Reisekostenrechts abgeschafft. Für
Auslandsgeschäftsreisen von Unternehmern hat sie nunmehr die entsprechende
Folgerung gezogen. Dies bedeutet: Auch bei Selbständigen werden nur noch die
tatsächlichen und nachgewiesenen Übernachtungskosten als Betriebsausgabe
berücksichtigt.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]