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Steuerfreie
Kindergartenzuschüsse: Auch Vorschulgebühren sind begünstigt
Wenn Arbeitgeber die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der nicht
schulpflichtigen Kinder ihrer Arbeitnehmer bezuschussen, sind diese Zuschüsse steuer-
und sozialversicherungsfrei. Das schließt die Unterbringung in Kindergärten oder bei
Tagesmüttern ein und erstreckt sich auch auf die Unterkunft und Verpflegung der Kinder.
Während Barzuschüsse ebenfalls begünstigt sind, ist eine Gehaltsumwandlung
zugunsten von steuer- und sozialversicherungsfreien Kindergartenzuschüssen allerdings
nicht zulässig.
Zu den begünstigten Betreuungsleistungen, die der Arbeitgeber steuer- und
sozialversicherungsfrei ersetzen kann, gehören auch die Gebühren für den Besuch einer
Vorschule oder Vorklasse. In diesen Fällen findet nämlich eine spielerische Vorbereitung
auf die Grundschule statt, die pädagogisch und erzieherisch ausgerichtet ist. Letztlich
erhalten Kinder, die eine Kindertagesstätte, eine Vorschule oder Vorklasse besuchen, die
gleichen Betreuungsleistungen.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
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