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Steuerfreie Kindergartenzuschüsse: Auch Vorschulgebühren sind begünstigt

Wenn Arbeitgeber die Kosten für die Unterbringung und Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder ihrer Arbeitnehmer bezuschussen, sind diese Zuschüsse steuer- und sozialversicherungsfrei. Das schließt die Unterbringung in Kindergärten oder bei Tagesmüttern ein und erstreckt sich auch auf die Unterkunft und Verpflegung der Kinder. Während Barzuschüsse ebenfalls begünstigt sind, ist eine Gehaltsumwandlung zugunsten von steuer- und sozialversicherungsfreien Kindergartenzuschüssen allerdings nicht zulässig.

Zu den begünstigten Betreuungsleistungen, die der Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzen kann, gehören auch die Gebühren für den Besuch einer Vorschule oder Vorklasse. In diesen Fällen findet nämlich eine spielerische Vorbereitung auf die Grundschule statt, die pädagogisch und erzieherisch ausgerichtet ist. Letztlich erhalten Kinder, die eine Kindertagesstätte, eine Vorschule oder Vorklasse besuchen, die gleichen Betreuungsleistungen.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

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