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Tarifermäßigte Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Aktienoptionen

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber das Recht eingeräumt, auf der Grundlage eines Aktienoptionsplans Aktien des Beschäftigungsunternehmens zu einem vergünstigten Preis zu erwerben, fließt Ihnen im Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen ein sogenannter geldwerter Vorteil zu, der - neben Ihrem regulären Gehalt - dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof erfreulicherweise entschieden, dass die geldwerten Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nach der sogenannten Fünftelregelung tarifermäßigt zu besteuern sind, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und Sie in dieser Zeit auch bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren.

Hinweis: Die Lohnsteuer wird erst fällig, wenn Sie die Aktienoptionsrechte ausüben - nicht bereits im Zeitpunkt, in dem Ihnen das Recht eingeräumt wird oder Sie das Recht erstmalig ausüben können.

Information für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2008)

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