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Tarifermäßigte Besteuerung von
geldwerten Vorteilen aus Aktienoptionen
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber das Recht eingeräumt, auf der Grundlage eines
Aktienoptionsplans Aktien des Beschäftigungsunternehmens zu einem vergünstigten
Preis zu erwerben, fließt Ihnen im Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen ein
sogenannter geldwerter Vorteil zu, der - neben Ihrem regulären Gehalt - dem
Lohnsteuerabzug unterliegt. Allerdings hat der Bundesfinanzhof erfreulicherweise
entschieden, dass die geldwerten Vorteile aus der Ausübung von Aktienoptionen als
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nach der sogenannten Fünftelregelung
tarifermäßigt zu besteuern sind, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung
der Option mehr als zwölf Monate betragen hat und Sie in dieser Zeit auch bei Ihrem
Arbeitgeber beschäftigt waren.
Hinweis: Die Lohnsteuer wird erst fällig, wenn Sie die Aktienoptionsrechte ausüben - nicht
bereits im Zeitpunkt, in dem Ihnen das Recht eingeräumt wird oder Sie das Recht
erstmalig ausüben können.
| Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
| zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
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