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Arbeitnehmer oder
selbständig: Gelegentliches Auftreten von Musikern in einem Restaurant
Nicht selten wird in Restaurants durch Pianisten für "Hintergrundmusik" gesorgt. Auch an
der Hotelbar treten häufig Musiker auf. Sind Sie als Hotelier oder Restaurantinhaber in
solchen Fällen zum Lohnsteuerabzug verpflichtet oder ist der Künstler selbständig tätig?
Wegen der Haftung für Lohnsteuer eine sehr wichtige Frage.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg sieht die Beantwortung der Frage sehr eng: Ein
einzelner Pianist kann auch dann als Arbeitnehmer des Restaurantinhabers zu beurteilen
sein, wenn er nur ab und zu auftritt und keine festen Arbeitszeiten sowie keine Ansprüche
auf Sozialleistungen (z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub) hat. Eine
Arbeitnehmertätigkeit kann selbst dann vorliegen, wenn der Pianist mit dem
Restaurantinhaber für jeden einzelnen Auftritt einen eigenen Vertrag abschließt und er
das Programm völlig frei gestalten kann. Entscheidend war für die Richter, dass die
einzelnen Pianisten hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Bereitschaft, im Restaurant der
Hotelbesitzerin aufzutreten, nicht anders als normale - im Rahmen einer Aushilfstätigkeit
beschäftigte - Arbeitnehmer in die Organisation des Hotels eingebunden und
weisungsabhängig an der ihnen zugewiesenen Stelle tätig waren. Ist der Pianist alleiniger
Vertragspartner des Restaurantinhabers, steht auch das gelegentliche Mitbringen weiterer
Musiker und das Weiterreichen eines Teils des Lohns der Arbeitnehmereigenschaft nicht
entgegen.
Eine Kapelle, die nur gelegentlich bei einem Gastwirt auftritt, ist hingegen als Gesellschaft
bürgerlichen Rechts regelmäßig selbständig tätig.
Praxistipp: Um eine Haftungsinanspruchnahme für Lohnsteuer in vergleichbaren Fällen
auszuschließen, wird dringend empfohlen, eine kostenfreie
Lohnsteuer-Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt zu der Frage einzuholen,
ob die Beschäftigten Arbeitnehmer oder Selbständige sind. Gerne stehen wir Ihnen zu
diesem Thema beratend zur Seite.
Information für: | Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 08/2008)
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