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Mitunternehmer einer Personengesellschaft: Versicherungserstattung für gestohlenes Kfz des Sonderbetriebsvermögens

Sie sind Mitunternehmer einer Personengesellschaft. Zu Ihrem Sonderbetriebsvermögen gehört ein Kfz, das Sie teils beruflich/betrieblich und teils privat nutzen. Das Fahrzeug wird gestohlen. Führt die Versicherungserstattung zu (Sonder-)Betriebseinnahmen? Und wenn ja, in welcher Höhe? Ist die gesamte Erstattung als Einnahme zu erfassen oder wäre hier eine nur anteilige Zurechnung denkbar, und zwar in Höhe der beruflichen/betrieblichen Nutzung?

Das Finanzgericht Köln erfasste im Streitfall die Erstattung aus der Kaskoversicherung in Höhe von 72.000 EUR in vollem Umfang als Betriebseinnahme. Nach Abzug des Buchwerts von rund 56.500 EUR ergab sich somit ein zu versteuernder Gewinn von immerhin 15.500 EUR. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass dann, wenn der Gesellschafter das im Sonderbetriebsvermögen gehaltene Fahrzeug veräußert hätte, die vorherige berufliche und private Nutzung auch ohne Belang gewesen wäre.

Hinweis: Das Gericht betont aber, dass für die steuermindernde Berücksichtigung von Unfallschäden danach zu differenzieren ist, ob der Unfall auf einer beruflichen oder privaten Fahrt geschehen ist.

Information für: Unternehmer, Freiberufler
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2008)

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