[Inhalt]
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
Personengesellschaft: Veräußerungsgewinn bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR
Wenn auch Sie Ihre ärztliche Einzelpraxis in eine Personengesellschaft einbringen wollen, wird Sie Nachfolgendes sicherlich sehr interessieren: Ein Röntgenarzt (= Kläger) brachte seine radiologische und nuklearmedizinische Einzelpraxis in eine GbR ein, in die er zugleich eintrat. Der Einbringungswert wurde von beiden Parteien mit 125.000 EUR bewertet, wofür dem Arzt als Gegenleistung eine Beteiligung von 50/10.000stel eingeräumt wurde. In seiner Einkommensteuererklärung ermittelte der Kläger aus der Einbringung einen Veräußerungsverlust von 17.682 EUR, den das Finanzamt zunächst übernahm.
Die GbR setzte in ihrer Eröffnungsbilanz den Wert der eingebrachten Einzelpraxis nicht mit 125.000 EUR, sondern mit 218.809 EUR (plus 93.809 EUR) an. Das Finanzamt des Klägers ging daraufhin nicht mehr von einem Veräußerungsverlust von 17.682 EUR, sondern von einem Veräußerungsgewinn von 76.127 EUR aus. Begründung: Die Personengesellschaft hat das Wahlrecht, die eingebrachte Einzelpraxis mit dem Buchwert, einem höheren Wert, höchstens jedoch mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der Wert, mit dem die eingebrachte Einzelpraxis bei der Personengesellschaft angesetzt wird, gilt für den einbringenden Gesellschafter als Veräußerungspreis. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Auffassung des Finanzamts bestätigt: Das Wahlrecht zwischen den vorstehend beschriebenen unterschiedlichen Wertansätzen stehe ausschließlich der Personengesellschaft zu. Es bestehe weder ein Veto- noch ein Mitspracherecht des Einbringenden, obwohl der Wertansatz durch die Personengesellschaft unmittelbar seinen steuerlichen Gewinn beeinflusse.
Abweichungen von einer vorherigen einvernehmlichen Vereinbarung der Bilanzansätze zwischen dem Einbringenden und der aufnehmenden Gesellschaft sind steuerlich ohne Bedeutung. Allerdings ist zu prüfen, ob dem Einbringenden zivilrechtliche Ansprüche gegenüber der Personengesellschaft zustehen.
Information für: | Unternehmer, Freiberufler |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 09/2008)
[Vorheriger Text] [Nächster Text]
[Inhalt]