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Grunderwerbsteuer: Kein Erlass der Grunderwerbsteuer bei unerfüllten Erwartungen
Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück, kann die Übertragung von Geschäftsanteilen Grunderwerbsteuer auslösen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass die Erhebung von Grunderwerbsteuer auch dann gerechtfertigt ist, wenn sich die mit dem Anteilserwerb verbundenen wirtschaftlichen Erwartungen für Sie als Gesellschafter nicht erfüllen.
Im entschiedenen Streitfall bestand für den Gesellschafter von Anfang an die latente Gefahr des Untergangs der erworbenen Anteile. Dies sah der BFH jedoch als unerheblich an. Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist die indirekte Übertragung des Grundstücks. Ob der Anteilserwerb für Sie den gewünschten Erfolg hat, ist insoweit völlig unbeachtlich. Der BFH hat daher den Erlass der Grunderwerbsteuer abgelehnt.
Information für: | Unternehmer, GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | übrige Steuerarten |
(aus: Ausgabe 09/2008)
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