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Außergewöhnliche Belastungen: Sanierung eines mit Dioxin belasteten Einfamilienhausgrundstücks

Entstehen Ihnen Kosten für die Sanierung eines mit Dioxin belasteten Einfamilienhausgrundstücks, können Sie die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Dies setzt aber einiges voraus:

  • Sie trifft an der Belastung des Grundstücks kein Verschulden.
  • Sie konnten die Belastung beim Grundstückskauf nicht erkennen.
  • Sie haben keine realisierbaren Ersatzansprüche gegen Dritte.

Sie sind bodenschutzrechtlich zur Sanierung des Grundstücks verpflichtet. Besteht diese Verpflichtung nicht, weil z.B. die Belastungswerte zu gering sind, geht aber von Ihrem Grundstück dennoch eine konkrete Gesundheitsgefährdung aus, können Sie die Sanierungsaufwendungen nur dann als außergewöhnliche Belastungen abziehen, wenn es sich bei dem Grundstück um einen Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs handelt. Zudem muss die konkrete Gesundheitsgefährdung durch ein vor Durchführung der Sanierung erstelltes amtlich-technisches Gutachten nachgewiesen werden. Ihr zu eigenen Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus ist insoweit als Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs anzusehen, wenn es über eine übliche Grundstücksgröße verfügt.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 09/2008)

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