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Gewerbesteueranrechnung: Verfall von Anrechnungsüberhängen verfassungskonform
Zum Abbau der Doppelbelastung gewerblicher Gewinne von Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer regelt das Einkommensteuergesetz eine pauschale Ermäßigung der Einkommensteuer in Abhängigkeit von der Gewerbesteuer. Die gewerbesteuerliche Belastung gewerblicher Einkünfte wird dadurch kompensiert, dass das 1,8fache (bis 2007) des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet wird, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt, die im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.
Es kann allerdings sein, dass Sie zwar Gewerbesteuer, aber keine Einkommensteuer zu zahlen haben, z.B. bei Verlusten aus anderen Einkünften. Das Entlastungspotential aus der Anrechnung der Gewerbesteuer wird dann nicht ausgenutzt. Der Bundesfinanzhof entschied nun leider, dass ein solcher Anrechnungsüberhang weder zur Festsetzung einer negativen Einkommensteuer mit der Folge der Erstattung führt, noch ein Vor- oder Rücktrag beansprucht werden kann. Diese Rechtsfolge verletze die Steuerbürger nicht in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Sie hätten zwar einen Nachteil gegenüber Gewerbetreibenden, deren Einkommensteuerbelastung mittels des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuerschuld und des Abzugs des Steuerermäßigungsbetrags gemindert werden könne. Der Gesetzgeber habe aber den Abzug des Steuerermäßigungsbetrags von der Voraussetzung abhängig machen dürfen, dass eine Doppelbelastung des Steuerpflichtigen mit Einkommen- und Gewerbesteuer vorliege. Er habe über die Steuerermäßigung nicht eine Kompensation der Gewerbesteuerbelastung in jedem Einzelfall sicherstellen müssen.
Hinweis zur Rechtslage ab 2008: Aufgrund der Unternehmensteuerreform ist die Gewerbesteuer für Erhebungszeiträume ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgaben abziehbar. Dafür ist das Anrechnungsvolumen der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 erhöht worden - wenn es sich denn auswirkt.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 10/2008)
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