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Verlustabzug: Übergangsregelung für Verlustvortrag in Erbfällen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits im Dezember 2007 entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Mit dieser Entscheidung wendet sich der BFH gegen die seit über 40 Jahren bestehende Rechtsprechung und Verwaltungspraxis, wonach ein solcher Verlustabzug bei der Einkommensermittlung des Erben berücksichtigt wurde. Der BFH will jedoch seine bisherige - mit dieser Entscheidung überholte - Rechtsprechung aus Vertrauensschutzgründen weiterhin auf jene Erbfälle anwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung des Beschlusses eingetreten sind. Der Beschluss wurde erstmals am 12.03.2008 auf der Internetseite des BFH veröffentlicht. Die Verwaltung geht bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung über die Forderung des BFH hinaus. Hiernach ist die bisherige Rechtsprechung weiterhin für Erbfälle anzuwenden, die bis zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt am 18.08.2008 eingetreten sind.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 10/2008)

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