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Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit einer Pensionszusage
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist Ihnen das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) - die dem Einkommen der GmbH wieder hinzuzurechnen ist - sicherlich auch im Zusammenhang mit Pensionszusagen geläufig. Hierbei kommt es darauf an, ob die zugesagte Pension in der verbleibenden Dienstzeit des Geschäftsführers noch erdient werden kann. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern muss zwischen der Erteilung der Pensionszusage und dem Eintritt in den Ruhestand ein Zeitraum von mindestens zehn Jahren liegen.
Hart, aber letztlich konsequent ist daher eine Entscheidung des Finanzgerichts Bremen. Eine vGA liegt hiernach vor, wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer die ihm von der GmbH zugesagte Pension nicht mehr "erdienen" kann, weil der Zeitraum von der schriftlichen Erteilung der Pensionszusage bis zum 65. Geburtstag als dem voraussichtlichen Eintrittsdatum in den Ruhestand keine zehn Jahre beträgt. Die aktive Tätigkeit des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers in der Zeit vor der Erteilung der Pensionszusage rechnen die Richter dabei nicht auf den zehnjährigen Erdienenszeitraum an. Ein im Vergleich zu anderen Beschäftigten höherer persönlicher Einsatz entspreche dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers und sei daher kein besonderer betrieblicher Grund, vom zehnjährigen Erdienenszeitraum bei einer Pensionszusage abzuweichen. Dies gelte auch bei einer überdurchschnittlich langen Arbeitszeit von bis zu 70 Stunden pro Woche.
Ausnahme: Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung lässt es die Finanzverwaltung ausnahmsweise zu, dass der Zeitraum zwischen Zusageerteilung und dem 65. Lebensjahr des Begünstigten weniger als zehn Jahre beträgt, wenn der Begünstigte eine angemessene Altersversorgung nicht anderweitig aufbauen konnte. Im Streitfall bestanden dafür aber keinerlei Anhaltspunkte.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF |
zum Thema: | Körperschaftsteuer |
(aus: Ausgabe 10/2008)
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