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Gesellschafter-Geschäftsführer: Kürzung des Vorwegabzugs bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern

Aufgrund der vielen Rechtsänderungen in den letzten Jahren ist kaum noch nachvollziehbar, in welchem Umfang sich Vorsorgebeiträge als Sonderausgaben auswirken. Bei sehr vielen Steuerbürgern berechnen sich die abziehbaren Sonderausgaben aufgrund einer sogenannten Günstigerprüfung noch nach "altem Recht". Dies bedeutet: Sie erhalten einen sogenannten Vorwegabzug von 3.068 EUR/6.136 EUR (Einzelperson/Ehegatten).

In welchen Fällen wird dieser Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen, gekürzt? Ein Vorwegabzug wird immer dann gekürzt, wenn sie ein Anwartschaftsrecht auf Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionszusage oder Unterstützungskasse ganz oder teilweise ohne eigene Beiträge erhalten.

Bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH mit einem Anwartschaftsrecht auf betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionszusage oder Unterstützungskasse scheidet eine Kürzung des Vorwegabzugs nach Auffassung des Finanzgerichts Niedersachsen nur dann aus, wenn der quotale Aufwand der GmbH für die Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei typisierender Betrachtung dessen Beteiligungsquote entspricht. Im Streitfall war eine Kürzung des Vorwegabzugs allerdings vorzunehmen, weil nur der zu 65 % an der GmbH beteiligte Kläger eine Pensionszusage erhalten hatte. Sein Anwartschaftsrecht auf betriebliche Altersversorgung hatte er somit teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben. Unmaßgeblich war, dass der weitere Gesellschafter - mit einer 35%igen Beteiligung - eine GmbH war, an der der Kläger wiederum beteiligt war.

Hinweis: Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem Anwartschaftsrecht auf betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen Pensionszusage oder Unterstützungskasse scheidet eine Kürzung des Vorwegabzugs hingegen stets aus.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 11/2008)

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