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Arbeitszeitkonto: Keine Arbeitszeitkonten für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
Die Finanzverwaltung hat entschieden, dass der Aufbau eines Arbeitszeitkontos mit den besonderen Verhältnissen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht vereinbar ist. Das heißt, die Einstellung eines Wertguthabens auf einem Arbeitszeitkonto führt beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem lohnsteuerlichen Zufluss.
Zudem erkennt sie Vereinbarungen über Arbeitszeitkonten nur dann an, wenn das Anlageinstitut die Werterhaltung des in ein Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitslohns garantiert (sogenannte Werterhaltungsgarantie). Wertschwankungen und etwaige Kostenbelastungen (z.B. Depotgebühren) in der Aufbauphase sind steuerlich allerdings irrelevant, wenn die Werterhaltungsgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase gegeben ist.
Hinweis: Im Herbst dieses Jahres wird die Finanzverwaltung voraussichtlich ein grundlegendes Schreiben zu den Fragen "rund um das Arbeitszeitkonto" herausgeben.
Information für: | GmbH-Gesellschafter/-GF, Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 11/2008)
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