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Spielautomaten: Unterhaltungsspiele sind umsatzsteuerpflichtig

Glücksspiele mit Geldeinsatz sind nach langjährigem Rechtsstreit - nicht zuletzt durch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und Europäischen Gerichtshofs - letztlich von der Umsatzsteuer befreit. In jüngster Vergangenheit musste der BFH die Frage klären, ob auch Unterhaltungsspiele (sogenannte Fun-Games), bei denen der Spieler entweder seinen Einsatz zurückgewinnen oder ein Freispiel erhalten kann, umsatzsteuerfrei sind. Der BFH vertritt in seinem aktuellen Urteil die Auffassung, dass Unterhaltungsspiele nicht als Glücksspiele mit Geldeinsatz anzusehen sind und somit nicht von der Umsatzsteuer befreit sind.

Nach dieser Entscheidung sind somit nur solche Automatenspiele umsatzsteuerfrei, die dem Spieler eine Chance auf einen (wenn auch geringen) Geldgewinn einräumen. Die Möglichkeit, (lediglich) seinen Geldeinsatz wiederzuerlangen, sei keine Gewinnchance. Insbesondere reiche der Gewinn von Freispielen nach Ansicht des BFH nicht aus.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 12/2008)

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