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Betriebliche Altersversorgung: Steuerfreie Höchstbeträge für 2009
Beiträge für eine Direktversicherung sowie Zuwendungen an Pensionskassen und Pensionsfonds sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jährlich steuer- und beitragsfrei. Das gilt unabhängig davon, ob die Beiträge arbeitgeberfinanziert sind oder über eine Gehaltsumwandlung letztlich wirtschaftlich vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird 2009 von 63.600 EUR auf 64.800 EUR angehoben. Damit erhöht sich der steuerfreie Höchstbetrag p.a. von bisher 2.544 EUR (4% von 63.600 EUR) auf 2.592 EUR (4% von 64.800 EUR) für 2009.
Information für: | Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 12/2008)
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