Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Unterschriebenes Rückgabeprotokoll: Mieterin kann sich im Nachhinein nicht auf verschwiegene Mängel berufen und Minderung fordern

Auf jedem Rechtsgebiet gibt es Fälle, die sich darum drehen, was eine Unterschrift unter welchen Voraussetzungen wert sei - sprich, wie bindend sie ist. Hier ging um die Frage, ob eine Mieterin nachträglich Mängel geltend machen kann, obwohl sie ein Rückgabeprotokoll ohne derlei Erwähnung unterschrieben hatte. Das Amtsgericht Hanau (AG) hat dazu eine eindeutige Meinung.

Die Mieterin hatte beim Auszug ein Protokoll unterschrieben, in dem die Wohnung als mangelfrei beschrieben wurde. Später behauptete sie jedoch, die Wohnung sei während der Mietzeit mangelhaft gewesen, und wollte die Miete mindern. Die Vermieter forderten ihrerseits während des Prozesses die ausstehenden Mietzahlungen ein.

Das AG entschied im Sinne der Vermieter, dass die Mieterin die Miete nachzahlen müsse. Schließlich legte das unterschriebene Protokoll den Zustand der Wohnung eindeutig fest. Ein Rückgabeprotokoll diene dazu, den Zustand bei Ein- oder Auszug verbindlich zu dokumentieren, damit später keine Partei etwas anderes behaupten könne. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Mieterin die Mängel aus Sorge nicht angegeben habe, von den Vermietern selbst für diese verantwortlich gemacht zu werden. Auch frühere Mängel könnten hier nicht geltend gemacht werden, weil die Mieterin den Vermietern widersprochen hatte, dass überhaupt Mängel behoben worden seien. Der Logik nach wären diese dann ja noch vorhanden, was das Protokoll jedoch nicht darstellte. Damit war das Protokoll bindend und zeigte einen mangelfreien Zustand bei Auszug. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Hinweis: Ein unterschriebenes Rückgabeprotokoll gilt als verbindlich. Mieter sollten Mängel vor der Unterschrift sorgfältig prüfen und dokumentieren. Spätere Mietminderungen sind meist ausgeschlossen, wenn das Protokoll korrekt erstellt wurde.


Quelle: AG Hanau, Urt. v. 11.04.2025 - 32 C 37/24
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 10/2025)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling