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Kindergeld und Sozialhilfe: Keine Kürzung der Sozialleistungen

Lebt Ihr Kind in einem eigenen Haushalt, hat aber das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und befindet sich zudem in einer Berufsausbildung, ist das Kindergeld nur dann als eigenes Einkommen Ihres Kindes anzurechnen, wenn das Kindergeld tatsächlich an Ihr Kind abgezweigt worden oder ihm zumindest tatsächlich zugeflossen ist.

Diese Frage ist von Bedeutung, wenn Ihr Kind Sozialleistungen bezieht. Wird das Kindergeld an Sie als kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlt, kommt eine Kürzung der Sozialleistungen Ihres Kindes um das Kindergeld nicht in Betracht, so der Bundesfinanzhof. Selbst der Sozialhilfeträger hat kein Recht, einen Erstattungsanspruch gegen Sie geltend zu machen.

Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 02/2009)

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Rechtsanwalt Michael Rohrlich Friedrichstr. 56 52146 Würselen
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