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Überschuldung der GmbH: Zahlung an Angehörige kann zu vGA führen

Sind Sie als Geschäftsführer einer GmbH tätig? Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie für die GmbH keine Zahlungen leisten, die ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nicht geleistet hätte. Schwierigkeiten aus dieser Verpflichtung können sich schnell ergeben, wenn Sie selbst auch Gesellschafter der GmbH sind oder Ihnen nahestehende Personen (beispielsweise Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder) an der GmbH beteiligt sind. In einem Fall hat das Finanzgericht München kürzlich entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vorliegt, wenn ein Geschäftsführer einer GmbH größere Beträge an Angehörige des beherrschenden Gesellschafters auszahlt und die GmbH zu diesem Zeitpunkt bereits überschuldet ist.

Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer hätte derartige Zahlungen nicht mehr geleistet. Dies hatte zur Folge, dass die vGA dem Einkommen der GmbH hinzugerechnet wurde und zusätzliche Körperschaftsteuer auslöst. Zudem war die vGA dem beherrschenden Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dies führte bei ihm im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens zu einer zusätzlichen Belastung mit Einkommensteuer.

Information für: GmbH-Gesellschafter/-GF
zum Thema: Körperschaftsteuer

(aus: Ausgabe 03/2009)

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