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Kraftfahrzeugsteuer: Quad wird wie Pkw besteuert

Das Finanzgericht Nürnberg hat kürzlich noch einmal die Auffassung des Bundesfinanzhofs bestärkt, dass ein vierrädriges, offenes Kraftfahrzeug mit Motorradsitz und Motorradlenker, auch Quad oder Ultraleichttraktor genannt, - entgegen der verkehrsrechtlichen Einstufung als Kraftrad - steuerrechtlich als Pkw einzustufen ist. Damit ist für ein Quad eine deutlich höhere Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen als für ein Motorrad.

Information für: alle
zum Thema: -

(aus: Ausgabe 01/2009)

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