Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Keine Mietminderung für Rauchbelästigung: Ein Mieter darf so viel rauchen und lüften, wie er will

Einem Mieter kann weder das Rauchen noch das Lüften in seiner Mietwohnung untersagt bzw. eingeschränkt werden. Ein Anwohner, der sich gestört fühlte, weil der unter ihm wohnende Erdgeschossmieter in seiner Wohnung raucht, konnte kein Rauchverbot unter Berufung auf das Nichtraucherschutzgesetz erwirken.

Das Landgericht Berlin urteilte, dass der Vermieter dem Erdgeschossmieter keine Vorschriften über das Rauchen machen könne. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Rauch- und Lüftverhalten des Nachbarn im Rahmen des Normalen und Hinnehmbaren bewegt. Durch den bei beiderseits geöffneten Fenstern in der Nachbarwohnung wahrnehmbaren Tabakrauch könne der Mietgebrauch nicht unmittelbar beeinträchtigt werden.

Das Rauchen gehöre zur vertragsgemäßen Nutzung und müsse auch von den Nachbarn akzeptiert werden. Es sei minderungslos hinzunehmen.


Quelle: LG Berlin, Beschl. v. 03.03.2009 - 63 S 470/08
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 05/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum