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Unzulässige Kostenumlage: Kosten der Hausbeleuchtung trägt bei leerstehenden Wohnungen der Vermieter

Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nichtbewohnte Wohnung zu verteilen. Der Vermieter trägt insoweit das Vermietungsrisiko. Im Verhältnis zu den anderen Mietern muss er grundsätzlich den Kostenanteil tragen, der auf leerstehende Wohnungen entfällt.

Hinweis: Schauen Sie sich Ihre Nebenkostenabrechnung ganz genau an. Werden dort etwa zu hohe Kostenanteile für die Hausbeleuchtung aufgeführt, so sollten Sie sich dagegen wehren. Im Zweifel helfen der örtliche Mieterverein, der Deutsche Mieterbund oder natürlich auch auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwälte.


Quelle: KG, Urt. v. 08.07.2010  - 12 U 26/09
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 10/2010)

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