Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Kein Bestandteil der Grundsicherung: Kein Anspruch eines Arbeitssuchenden auf Nutzung von Internetseiten außerhalb BIZ-Angebot

Ein Arbeitssuchender hat keinen Anspruch darauf, im Berufsinformationszentrum (BIZ) solche Internetseiten zu nutzen, die außerhalb des von Seiten des BIZ zur Verfügung gestellten Angebots liegen. Das BIZ kann zur Vermeidung von solchen Missbrauchsfällen von den Arbeitssuchenden verlangen, dass sie sich mit ihren persönlichen Daten vorab registrieren. Ein solches Verlangen verstößt insbesondere nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Hinweis: Der Umstand, dass Arbeitslosengeld II bezogen wird, bedeutet keinesfalls, dass der Betreffende nicht - wie andere auch - andere Möglichkeiten zur Nutzung des Internets außerhalb des BIZ nutzen kann. Hartz-IV-Bezieher haben dementsprechend keinen weitergehenden Anspruch, denn eine solche Internetnutzung ist nicht Bestandteil der Grundsicherung.


Quelle: BSG, Beschl. v. 16.07.2010 - B 11 AL 180/09 B
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 11/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum