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Erhöhte Sorgfaltspflichten: Alleinhaftung bei einem zwecks Wendemanöver aus der Kolonne ausscherenden Fahrzeug

Schert ein Fahrzeug aus einer stehenden Fahrzeugkolonne nach links in eine Grundstückseinfahrt aus, um dort zu wenden, und stößt dabei mit einem Fahrzeug zusammen, das links an der Kolonne vorbeifährt, dann spricht alles für eine alleinige Haftung des wendenden Fahrers.

Denn dieser muss sich beim Abbiegen bzw. beim Wenden wegen der damit verbundenen erhöhten Gefahren so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Hinweis: In einem solchen Fall kommt zwar grundsätzlich eine Mithaftung desjenigen in Betracht, der einfach an der Kolonne vorbeifährt. Allerdings wiegt der Pflichtverstoß des Wendenden hier so schwer, dass der Mitverschuldensanteil des anderen Fahrers dahinter zurücktritt.


Quelle: KG, Urt. v. 16.08.2010 - 22 U 15/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 11/2010)

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