Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Unfallflucht: Unerlaubtes Verlassen des Unfallorts als Unfallbeteiligter

Jeder weiß, dass er als Beteiligter an einem Verkehrsunfall den Unfallort nicht so einfach verlassen darf. Das Strafgesetzbuch stellt dies zu Recht unter Strafe. Lediglich für Unfälle, die mit parkenden Autos passieren und nur einen geringen Schaden nach sich ziehen, sieht der Gesetzgeber eine Erleichterung vor. Der Unfallverursacher hat hierbei auch noch bis zu 24 Stunden nach dem Unfall die Möglichkeit, an der Feststellung seiner Person und der Art seiner Beteiligung am Unfall mitzuwirken und so Strafmilderung zu erreichen.

Da das (unerlaubte) Entfernen aus den unterschiedlichsten Gründen sehr häufig vorkommt, gibt es dazu auch viele Gerichtsentscheidungen, in denen die einzelnen Details der Strafbarkeitsvoraussetzungen zur Sprache kommen. Eine Frage, die dabei geklärt werden muss, ist die nach dem Begriff des Unfallorts. Ist damit der Ort gemeint, an welchem sich der Unfall tatsächlich ereignet, oder doch eher der Ort, an dem der Täter von dem Unfall erfährt?

Die Klärung dieser Frage wird immer dann relevant, wenn sich der Täter unabsichtlich vom eigentlichen Unfallort entfernt - zum Beispiel dann, wenn er vielleicht gar nicht bemerkt hat, dass er ein anderes Auto beschädigt hat. Wird er später auf das Geschehen aufmerksam gemacht, woraufhin er sich dann erneut entfernt, ohne seine Personalien feststellen zu lassen, fällt ein solches Verhalten nicht mehr unter die Strafvorschrift der "Unfallflucht". So befand der Bundesgerichtshof.


Quelle: BGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 4 StR 413/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 02/2011)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum