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Berufskrankheit: Chronische Sehnenscheidenentzündung durch Computerarbeit anzuerkennen

Das moderne Arbeitsleben besteht bei vielen Menschen mittlerweile darin, die meiste Zeit des Tages am Computer zu arbeiten.

Wie jüngst das Verwaltungsgericht Aachen (VG Aachen) entschieden hat, ist eine durch regelmäßige Computerarbeit entstandene chronische Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hatte das Gericht in dem Fall einer Finanzbeamtin bejaht, nachdem ein medizinisches Gutachten zu einem entsprechenden Fazit gelangt war. Als Folge dieser Entscheidung hat die klagende Beamtin Ansprüche auf Unfallfürsorgeleistungen gefordert, die aus einem höheren Ruhegehalt, Erstattung von etwaigen Schäden oder auch aus besonderen Heilbehandlungskosten bestehen können.

Hinweis: In diesem speziellen Fall ging es um die Ansprüche einer Beamtin, zudem vertritt bislang wohl nur das VG Aachen diese Auffassung. Daher bleibt abzuwarten, ob ähnliche Entscheidungen auch für Arbeitnehmer in privatwirtschaftlichen Unternehmen getroffen werden. Da es zahlreiche berufliche Tätigkeiten gibt, die Krankheiten verursachen können, ist die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung in einem vergleichbaren Fall sinnvoll.


Quelle: VG Aachen, Urt. v. 14.04.2011 - 1 K 1203/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 07/2011)

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