Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

In Nordrhein-Westfalen: Rauchmelder in Wohnungen sollen zur Pflicht werden

Die NRW-Landesregierung will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Pflicht machen. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen.

Rauchmelder können Leben retten. Deshalb gehören sie in jede Wohnung - und zwar zumindest in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure. Mit ihrem durchdringenden Alarm weisen sie frühzeitig auf Brände hin, damit die Bewohner sich vor den Gefahren der tödlichen Rauchgase in Sicherheit bringen können.

Hinweis: Zehn Bundesländer haben entsprechende Regelungen für private Haushalte bereits gesetzlich verankert. Diese sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Es bestehen unter anderem folgende Regelungen in puncto Einbaupflicht von Rauchmeldern:

  • in Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen,
  • im Saarland sowie in Thüringen für Schlaf- und Kinderzimmer.

Quelle: Landesregierung NRW, Pressemitteilung v. 19.01.2012
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 03/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum