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Auch bei Eheverträgen: Unterhaltszahlungen können durch Gesetzesänderung nachträglich befristet werden

Früher war es bei der "klassischen Rollenverteilung" innerhalb einer Ehe - der Mann verdient das Geld und die Frau schmeißt den Haushalt - so, dass die Frau nach einer Scheidung bis ans Lebensende Unterhaltsleistungen vom Ex-Mann erhielt. Mit einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2008 wurde mehr auf die Eigenverantwortung beider Ex-Partner abgestellt, so dass lebenslange Unterhaltszahlungen inzwischen die Ausnahme darstellen.

Wie ist es jedoch in den Fällen, in denen die Eheleute im Rahmen eines Ehevertrags vereinbart haben, dass im Fall einer Trennung lebenslanger Unterhalt zu leisten ist? Auch hier kann laut Bundesgerichtshof ein bestehender Vertrag der erfolgten Gesetzesänderung entsprechend angepasst werden.

Hinweis: Diejenigen, die sich vor 2008 vertraglich zu lebenslangen Unterhaltsleistungen an ihre ehemaligen Ehepartner verpflichtet haben, können versuchen, vor Gericht eine Abänderung dieser Pflicht zu erreichen.


Quelle: BGH, Urt. v. 25.01.2012 - XII ZR 139/09
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 04/2012)

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