Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Anpassung von Unterhaltszahlungen: Bei Arbeitsplatzverlust oder ehebedingten Nachteilen durch "Kinderpause"

Besteht ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen, ist bei der Höhe der Zahlungen grundsätzlich zu berücksichtigen, ob und inwieweit der Berechtigte selbst finanziell für sich sorgen kann. Steht er beispielsweise in Lohn und Brot, ist dieses Einkommen anzurechnen und der Unterhalt entsprechend zu kürzen.

Ein späterer Verlust des Arbeitsplatzes ist ebenfalls zu berücksichtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Daher sei in einem solchen Fall die Abänderung der Unterhaltszahlungen möglich. Zudem sei es laut Gericht als ehebedingter Nachteil zu werten, wenn der Unterhaltsberechtigte ohne ein zwischenzeitliches Ausscheiden aus dem Beruf - etwa zugunsten der Kindererziehung - ein deutlich höheres Einkommen hätte erzielen können.


Quelle: OLG Stuttgart, Urt. v. 18.10.2011 - 17 UF 88/11
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 04/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum