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Stichtag: Keine Anwendung des neuen Unterhaltsrechts für vor über 30 Jahren geschiedene Ehen

Nach Änderung der Gesetzeslage stellt sich oft die Frage, ob eine bestehende Unterhaltsregelung an die aktuellen Regelungen anzupassen ist.

Im Hinblick auf Ehen, die vor dem 01.07.1977 geschieden worden sind, hat das Oberlandesgericht Celle Ende letzten Jahres entschieden, dass sich die Unterhaltsregelungen nach der alten Rechtslage richten. Der nacheheliche Ehegattenunterhalt richtet sich in solchen Fällen weiterhin unverändert nach den damals gültigen Bestimmungen.

Hinweis: Meist lohnt sich der Gang zum Anwalt. Denn nur der kann fachmännisch entscheiden, welches Recht im Einzelfall Anwendung findet. Unter Umständen kann auch eine bereits vor vielen Jahren geschiedene Ehe noch einmal Gegenstand eines Rechtsstreits werden, sofern sich der rechtliche Rahmen verändert und diese Änderungen zum Beispiel auf bestehende Unterhaltszahlungen Einfluss haben.


Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 13.10.2011 - 10 WF 280/11
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 04/2012)

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