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Haftungsverteilung: Verschuldensanteil von 50 % bei Unfall eines Autofahrers mit 12-jährigem Fahrradfahrer

Bei der Bewertung von Verkehrsunfällen muss in jedem Einzelfall individuell geschaut werden, welcher Unfallbeteiligte welchen Verschuldensanteil zu verantworten hat.

In dem vom Oberlandesgericht Saarbrücken zu beurteilenden Fall war ein 12-jähriger Fahrradfahrer aus einer untergeordneten Straße rechts in eine bevorrechtigte Landstraße abgebogen. Dabei wurde er von einem Autofahrer übersehen, so dass es zu einem Zusammenstoß kam, bei dem der Junge schwer verletzt wurde.

Nach Ansicht der Saarbrücker Richter stellte dieser Unfall trotz der Mitschuld des Fahrradfahrers für den Autofahrer kein "unabwendbares Ereignis" dar. Nach Abwägung des jugendlichen Alters des Verletzten und dessen Fehlverhaltens kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass dem Autofahrer ein Verschulden in Höhe von 50 % anzulasten sei. Denn der Gesetzgeber sei bestrebt, insbesondere die Rechtsstellung hilfsbedürftiger Verkehrsteilnehmer zu verbessern.


Quelle: OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.04.2012 - 4 U 131/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2012)

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