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Nebenkostenzahlungen: Kein Recht zur Erhöhung bei inhaltlichen Fehlern in Jahresabrechnung

Da man die Nebenkostenzahlungen wegen regelmäßig steigender Kosten auch die "Zweite Miete" nennt, gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter - insbesondere über die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen.

Wie der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden hat, besteht auf Seiten des Vermieters kein Recht zur Erhöhung der Nebenkostenzahlungen, wenn die zuvor erfolgte Jahresabrechnung inhaltlich falsch war. Demgegenüber galt bislang, dass die Abrechnung "nur" formell korrekt sein musste.

Hinweis: Das Thema Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung ist ein Dauerbrenner im Mietrecht. Gerade Vermieter sind daher aufgefordert, sich eingehend beraten zu lassen, um bereits im Vorfeld möglichen Ärger zu vermeiden und unter Umständen kostspieligen Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen.


Quelle: BGH, Urt. v. 15.05.2012 - VIII ZR 245/11
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 06/2012)

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